Elektrofachkraft für  festgelegte Tätigkeiten

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Lehrgang und der Aufnahme durch die Deutsche Fachakademie zustande (im Folgenden DF genannt). Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages sind.

1. Anmeldegebühr

Die Deutsche Fachakademie erhebt für die Buchung eines Lehrgangs oder Auffrischungskurses keine Anmeldegebühr.

2. Zahlung des Veranstaltungs-, Lehrgangsgebühr

Die Höhe der Lehrgangsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung ist maßgeblich. Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Sollte die Lehrgangsgebühr bis zum genannten Zeitpunkt nicht auf dem Konto der Deutschen Fachakademie eingegangen sein, wird die Anmeldung automatisch storniert. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Sobald der Zahlungseingang erfolgreich verarbeitet wurde, erhalten Sie umgehend eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung.

3. Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr umfasst unter anderem eine persönliche Lehrgangsberatung, eine Leistungsbescheinigung sowie Zertifikate der Deutschen Fachakademie. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das IHK-Zertifikat nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind. Diese werden separat erhoben und zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Lehrgangsgebühren decken alle Lehrmittel, die für den Lehrgang benötigt werden, ab. Bitte beachten Sie, dass zu den Lehrgangsmitteln alle benötigten Lehrgangs-Fachbücher, Schreibmaterial, Zeichenmaterial sowie ein USB-Stick zählen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungskosten in der Lehrgangsgebühr enthalten sind.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangsgebühren nicht die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Computer-Hard- und Software enthalten. Bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
-    Gesetzestexte, Literatur (soweit diese nicht Bestandteil des Lehrgangs ist),
-    die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung,
-    die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und weitere zusätzliche Verpflegung, die nicht durch die Deutsche Fachakademie gestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Unterkunftskosten für die gesamte Dauer des Kurses nicht im Voraus oder im Nachgang inbegriffen sind.

4. Kündigung des Lehrganganmeldevertrages

Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer dazu bereit, eine Ausfallgebühr zu zahlen. Sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Die Höhe der Ausfallgebühr wird durch zwei Faktoren bestimmt: den Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der Deutschen Fachakademie sowie die Höhe der jeweiligen Lehrgangsgebühr.

Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor dem Lehrgangsbeginn wird keine Ausfallgebühr erhoben.

Sollten Sie vom Lehrgang zurücktreten, berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 % der Lehrgangsgebühr, wenn Sie zwischen dem 29. und dem 14. Tag vor Lehrgangsbeginn zurücktreten.

Sollten Sie vom Lehrgang zurücktreten, werden folgende Stornierungskosten fällig:
Bei einem Rücktritt vom 13. bis 7. Tag vor dem Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Im Falle des Rücktritts vom Lehrgang nach dem 7. Tag vor dem Beginn des Lehrgangs sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Bei einem vorzeitigen Abbruch des Lehrgangs durch den Teilnehmer, unabhängig von den Gründen, werden die vollständigen Lehrgangsgebühren fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da die Krankheit eines Teilnehmers in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund im Sinne von §626 Abs.1 BGB darstellt. Dem Teilnehmer ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden für die Deutsche Fachakademie nicht eingetreten oder wesentlich geringer ist. Der Teilnehmer hat den Nachweis über die Übersendung der Rücktrittserklärung an die Deutsche Fachakademie zu erbringen. Diese kann durch ein Übergabe-Einschreiben oder einen eingeschriebenen Brief erfolgen.

5. Rücktritt, Kündigung durch die Deutsche Fachakademie - Teilnehmerausschluss

Die Deutsch Fachakademie behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Unter Umständen ist der Lehrgang aus Gründen, die die Deutsche Fachakademie nicht zu vertreten hat, nicht durchführbar. Dazu zählen beispielsweise Massenkrankheiten oder Pandemien. Im vorliegenden Fall werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig und ohne Abzug erstattet. Im Falle einer Absage des Lehrgangs werden die Teilnehmenden an die bei der Anmeldung angegebene Adresse postalisch oder per E-Mail benachrichtigt. Weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel Schadenersatz für Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

6. Lehrgangsdurchführung

Die Ausbildung und der Unterricht erfolgen gemäß den angekündigten Programminhalten. Die Deutsche Fachakademie behält sich jedoch vor, Änderungen vorzunehmen, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Es besteht kein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort. Die Deutsche Fachakademie behält sich vor, Unterrichtstermine zu verschieben und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Wir weisen darauf hin, dass jegliche Ansprüche, die von den Teilnehmern aus einer solchen Änderung resultieren, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten jeglicher Art, ausgeschlossen sind.

7. Haftung

Die Deutsche Fachakademie ist stets bemüht, die vermittelten Inhalte mit größter Sorgfalt zu gestalten und deren Richtigkeit umfassend zu gewährleisten. Es kann jedoch keine Garantie für diese übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ausgeschlossen ist. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die deutsche Fachakademie keine Haftung. Die Deutsche Fachakademie übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebracht werden.

8. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Veranstalterorganisation. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass während der Lehrgänge Fotos von ihm angefertigt und ggf. auch ohne weitergehende Zustimmung auf der Website der Deutschen Fachakademie veröffentlicht werden können.

9. Textform

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Textinhalt Gültigkeit besitzt. Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und/oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehalte in der Anmeldung sind unwirksam.

10.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamm

11. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam, wird die Wirksamkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder Dritter sind weder vereinbart noch wirksam.